Verlängerung der Betretungsverbote und Ausweitung der Notbetreuung

22.04.2020

Liebe Eltern,

im Laufe dieser Woche wird eine weitere Verlängerung der Betreuungsverbote über den 26.April hinaus erfolgen, die mit einer behutsamen Erweiterung der Notbetreuung einhergehen wird. Über deren Details möchten wir Sie im Folgenden informieren:

Ab dem 27.04.2020 gilt:

1. Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur  Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.

2. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.

Liebe Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihr KITA-Team