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Änderung der Allgemeinverfügung für die Notbetreuung

03.04.2020

Liebe Eltern,

wie Sie der Presse sicher entnommen haben wurde die Berechtigung der Inanspruchnahme von Notbetreuung in der KITA sowie in der Schule ausgeweitet. Hier daher nochmals ein Auszug aus dem aktuellen Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums:

Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung ausgeweitet:

In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in einem dieser beiden Bereiche tätig ist.

Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken und Gesundheitsämtern auch die Kassenärztliche Vereinigung und den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es aber nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen: Dazu zählt auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen)

In den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur:

- sonstige Kinder- und Jugendhilfe

- öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz);

- Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen wie Telekommunikaationsdienste, Energie, Wasser,ÖPNV, Entsorgung;

- Lebensmittelversorgung von der Produktion bis zum Verkauf;

- Personen- und Güterverkehr z.B. Fernverkehr, Piloten, Fluglotsen;

- Medien, insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation

- Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung  gilt weiter die bestehende Rechtslage:

Es kommt auf beide Elternteile an, bzw. bei Alleinerziehenden auf den oder die Alleinerziehende.

 

Bitte melden Sie sich per mail unter info@kindergarten-mainbernheim.de bei uns falls und an welchen Tagen Sie eine Notbetreuung benötigen.

 

Liebe Grüße und bleiben Sie gesund!!!

KITA Mainbernheim